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* Auslaender erschleichen sich zunehmend Sozialleistungen -Id:8591-
@ 2004-06-11 13:27 mike
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From: mike @ 2004-06-11 13:27 UTC (permalink / raw)


Scheinehen sind ja schon laenger bekannt: Da heiraten Auslaender gegen Bezahlung deutsche Partner, um hier in Deutschland  bleiben zu koennen. Aber nun wurde ein neuer Weg entdeckt, die Scheinvaterschaft. Um in Berlin Sozialleistungen zu erhalten, haben sich einige Auslaender ohne Bleibe- oder Aufenthaltsrecht einen neuen Trick einfallen lassen. Sie bezahlten Sozialhilfe empfaengern fuer die Anerkennung der Vaterschaft eines ihrer Kinder, berichteten die 'Berliner Morgenpost' und der Berliner 'Tagesspiegel'.

Der Trick: Die Verwandten ersten Grades des Kindes duerfen automatisch in Deutschland bleiben oder jederzeit wieder einreisen. Im Klartext: Die Mutter erhaelt jetzt durch ihr eingedeutschtes Kind Bleiberecht, der eigentliche Vater als Ehemann der Mutter ebenfalls.

Die Angehoerigen koennen auf diesem Weg in Deutschland auch noch Sozialleistungen beziehen. Die zu Unrecht bezahlten Gelder sollen bereits in Millionenhoehe gehen. Zwischen Dezember 2000 und Februar 2002 hat es alleine in Berlin 60 Faelle von Scheinvaterschaften gegeben -das gab jetzt die Berliner Stadtverwaltung bekannt.  Der brandenburgische Innenminister Joerg Schoenbohm (CDU) tobt: 'Offenbar gibt es gewisenlose Kriminelle, die jede gesetzliche Luecke ausnuetzen, um staatliche Leistungen und Aufenthaltsrechte zu erschleichen.'

Ein Mitarbeiter der Auslaenderbehoerde, der anonym bleiben will, erlaeuterte die neue Masche. 'Wir bekommen immer mehr Faelle auf den Tisch, bei denen vor allem Maenner aus Bosnien Sozialhilfe empfaenger mit bis zu 10 000 Euro bestechen. Nachdem ein auslaendisches Kind geboren worden ist, unterschreiben diese, dass sie die Vaterschaft anerkennen. Das ist legal, obwohl sie nicht die Vaeter sind. Es gebe mittlerweile sogar einen Tarif dafuer, teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete Roland Gewalt mit.

Im Gegensatz zu den Scheinehen, die mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden koennen, ist die Scheinvaterschaft bislang kein Straftatbestand.  Handeln ist gar nicht so einfach, denn das oben beschriebene Vorgehen ist voellig legal und nicht etwa Betrug. Nur eine Gesetzesaenderung auf Bundesebene kann die Luecke schliessen. Wie lange will man diese Betruegerei wohl noch unterstuetzen, die letztendlich der Steuerzahler begleichen muss?

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2004-06-11 13:27 Auslaender erschleichen sich zunehmend Sozialleistungen -Id:8591- mike

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